Rechtliche Grundlagen

Seit dem 01.05.2004 im Rahmen der EU-Osterweiterung hat sich der unklare Status privater Pflegehilfen geändert. Dadurch dürfen polnischen Unternehmen  von der Dienstleistungsfreiheit Gebrauch machen, und ohne Einschränkung darf das Gewerbe ausgeübt werden.

Die selbständigen Betreuerinnen bewerben sich bei mehreren Agenturen, die Ihnen Verbindungen zu den Kunden verschaffen. Sie haben während eines Jahres mehrere Auftraggeber.

Die direkte Beschäftigung, eine Pflegehilfe selbst einzuladen und anzustellen, bleibt Weiterhin illegal.