Vermittlungskosten

Einmalige Vermittlungsgebühr beträgt 250.-Euro und gilt für die gesamte Vertragslaufzeit (maximal für eine Vertragsdauer von 3 Monaten). Bei Langfristig andauernden Vermittlungsverträgen werden die Kosten nach vorherige Absprache neu bestimmt.

Sie deckt die Kosten der Erstvermittlung ab, den eventuell folgenden Vermittlungen und der sonstigen Zusammenarbeit. Die Gebühr ist erst fällig, wenn die Betreuerin ihren Dienst bei Ihnen begonnen hat. Bei eintretender Krankheit oder sonst auf eine Weise begründeter Leistungsunfähigkeit oder gar Abwesendheit, frühzeitiger Kündigung oder Verlassen des Leistungsortes wird die Eureka 2000 schnellstmöglich für Ersatz oder Vertretung sorgen, Trotzdem fallen für Sie keine weitere, Vermittlungskosten für die gesamte Vertragslaufzeit an.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei der Suche nach einer neuen und geeigneten Pflegerin zu Verzögerungen kommen kann.